Vereinssatzung des Vereins

Zentrum für Lebenswerte e.V.

Gründungssatzung vom 02.03.2022
Änderung vom 11.05.2022

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen Zentrum für Lebenswerte e.V. und hat seinen Sitz in Waldstetten. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein Zentrum für Lebenswerte e.V. verbindet Menschen, die die Entwicklung unserer Gesellschaft, Ihre Strukturen, Ihre Werte und das Bewusstsein der Mitglieder sowie aller Menschen, die sich für die Erhaltung und Förderung sozialer Lebensgrundlagen einsetzen und ein lebenswertes Umfeld und System für Menschen und Gemeinschaften erhalten bzw. schaffen wollen.

Der Verein Zentrum für Lebenswerte e.V. ist ein Zusammenschluss von und für Menschen, die in ihrer Grundeinstellung eine authentische, ehrliche, aufrichtige, herzliche, friedvolle und lebenswerte Lebensumgebung schützen, erhalten und schaffen wollen. Dies betrifft Menschen, natürliche Personen, Sozialgemeinschaften und Institutionen, die sich von Partnerschaften über Familien und vergleichbaren Organisationsformen durch weitere Vernetzung und Kooperation stärken.

Ein liebendes, herzliches, ausgeglichenes, dankbares, gesundes Leben in der Sozialgemeinschaft und ein entsprechendes, den persönlichen Bedürfnissen angepasstes Lebensumfeld sind menschliche Grundbedürfnisse.

 

Der Verein Zentrum für Lebenswerte e.V. beschäftigt sich mit der Wirkung von menschlichen & nachhaltigen Lebenswerten auf physischer, psychischer, mentaler, seelischer und feinstofflicher Ebene, sowie den Wechselwirkungen untereinander.

Die Grundphilosophie vom Verein Lebenswerte e.V. gleicht einem Lebensbaum mit:

A = Unseren Wurzeln:

  • Lebensfreude & Glück
  • Gesundheit & Prävention
  • Persönlichkeitsentfaltung
  • Spiritualität
  • Lebens-Künste & Kultur
  • Gemeinschaft

B = Unserem Stamm:

  • Der die Kraft aus dem Feld der einzigartigen und individuellen Möglichkeiten, die Gaben, Talente, Potentiale sowie Fähigkeiten eines jeden Menschen in seinem SEIN einfließen und sprießen lässt.

C = Unserer Baumkrone:

  • Gemeinsam den Baum in seiner Lebensvielfalt zum Erblühen bringen für eine zukunftsfähige, tragfähige und nachhaltige Zukunft für Menschen, Tiere und Natur

 

Die Kernziele des Vereins Zentrum für Lebenswerte e.V. sind somit die Erforschung, die Förderung, der Ausbau, die Erhaltung sowie die Stabilisierung der menschlichen Grundbedürfnisse in Verbindung mit den Lebenswerten und dieses in die Welt zu tragen, für die Erhaltung einer optimalen lebenswerten Zukunft und nachhaltigen Lebensqualität im Einklang

 

Dies betrifft besonders folgende Bereiche und Aktivitäten:

 

  • der Förderung und dem Zusammenhang von Wohlbefinden und Glücksempfinden
  • den Fragen nach dem Sinn des Lebens im Einklang mit den universellen Gesetzen
  • der Entwicklung des Bewusst-Seins
  • der Gesundheit und den Ordnungen des Lebens
  • der Verbesserung persönlicher Lebenssituationen, vom sozialen Umgang bis zur Gestaltung des direkten Lebensumfeldes
  • der Einbeziehung von Lebensmodellen und Wahrheiten unserer Kultur sowie anderer Kulturen
  • Altes und neues Wissen miteinander zu kombinieren, um eine ausgewogene harmonische Lebensqualität für die Menschheit und den

Einzelnen wieder verfügbar zu machen und dies in sinnvoller Weise zu vereinen.

  • Die harmonische individuelle Entfaltung, die Bewusst-Seins-Entwicklung innerhalb der Gesellschaft und Gemeinschaft.
  • Die gemeinsame Organisation und Bereitstellung von z. B.: Energie, Wasser, gemeinschaftlichen Verwaltungsaufgaben, Finanzmittel, Freizeit und Sport, Gesunderhaltung sowie ähnliche Möglichkeiten.
  • Das Bewusst-Sein um die Trinität von Körper, Geist und Seele vor dem Schöpfer und der Natur, sowie den immerwährend gültigen Gesetzmäßigkeiten des Universums.
  • Die Förderung der Lebensbereiche:
    • Stärke, Geist und Sein
    • Glück und Liebe
    • Lebenskultur und Wohnen
    • Energie und Mobilität
    • Finanzen und Wirtschaft
    • Freude, Natur, Natürlichkeit
    • Berufung, Entfaltung, Entschlusskraft
    • Körper, Gesundheit, Ernährung

führt zu einem harmonischen Gleichklang, lösungsorientierten Lebenswegen bzw. Lebensmodellen, die auch Länder-, und Kulturen miteinander verbinden können.

  • Das Trennende zwischen den Lebensbereichen und Menschen wird aufgehoben und ein gemeinschaftliches Zusammenleben über die Familie hinaus gefördert.
§ 3 Werte und Mittel des Vereins

Bei Mitgliedschaft wird gerne die Satzung  im Original mit weiteren Ausführungen ausgegeben.

§ 4 Geschäftsjahr

Bei Mitgliedschaft wird gerne die Satzung  im Original mit weiteren Ausführungen ausgegeben.

§ 5 Mitgliedschaft

Eine ordentliche Mitgliedschaft im Verein ist für Menschen, natürliche und juristische Personen möglich. Menschen und Personen, die sich besonders um den Verein oder die Ziele des Vereins verdient gemacht haben, kann vom Vorstand durch Beschluss der Status eines Ehrenmitgliedes verliehen werden.
Die Mitgliedschaft beginnt in der Regel als förderndes Mitglied und kann nach einer Wartezeit, die in der Regel 12 Monate beträgt, auf Antrag in eine „ordentliche“ Mitgliedschaft umgewandelt werden. Grundlage für die Umwandlung sollte der erkennbare und nicht einmalige Einsatz des Mitglieds bezüglich der Vereinsziele sein. Ehren- und Fördermitglieder haben keine Stimm- oder Wahlrechte in der Mitgliederversammlung.

§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft

Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt einen Aufnahmeantrag voraus. Über die Aufnahme entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der Vorstand (Präsidium). Sie kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

§ 7 Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ablauf, Ausschluss (z.B. durch Schädigung und Gefährdung der Vereinsinteressen), Tod oder Löschung der juristischen Person. Der Austritt: Die Mitgliedsdauer beträgt 1 Jahr und verlängert sich jeweils für ein Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Mitgliedsjahres gekündigt wird. Die Kündigung muss in Textform erfolgen oder formlos bei einem Vorstandsmitglied und einem weiteren Mitglied erklärt werden. Wurde eine Mitgliedschaft zeitlich begrenzt beantragt und wird keine Verlängerung gewünscht, endet sie automatisch mit Ablauf.

§ 8 Mitgliedsbeitrag

Ordentliche Mitglieder zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Beitrag der ordentlichen Mitglieder, den freiwilligen Förderbeitrag der Fördermitglieder sowie über die Erhebung einer Aufnahmegebühr. Mitglieder sind grundsätzlich angehalten, einen Förderbeitrag zu entrichten, der in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen der Mitgliedschaft steht. Die Mitgliederversammlung kann hierzu Richtlinien beschließen.

§ 9 Die Organe des Vereins

sind: A. Der Vorstand (das Präsidium). B. der erweiterte Vorstand (der Senat). C. Die Mitgliederversammlung.

§ 10 Der Vorstand (Präsidium)

Bei Mitgliedschaft wird gerne die Satzung  im Original mit weiteren Ausführungen ausgegeben.

§ 11 Der Senat

Bei Mitgliedschaft wird gerne die Satzung  im Original mit weiteren Ausführungen ausgegeben.

§ 12 Zusammentreten und Beschlussfähigkeit des Vorstands

Bei Mitgliedschaft wird gerne die Satzung  im Original mit weiteren Ausführungen ausgegeben.

§ 13 Geschäftsordnung

Bei Mitgliedschaft wird gerne die Satzung  im Original mit weiteren Ausführungen ausgegeben.

§ 14 Mitgliederversammlung

Das Präsidium beruft alljährlich eine Mitgliederversammlung (Kongress) ein, zu der die Mitglieder mindestens acht Tage vorher unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen sind. Die Einladungen haben in Textform zu erfolgen. Die Mitgliederversammlung erfolgt entweder real (körperlich) und/oder virtuell (online) in einer nur für Mitglieder mit Legitimation und Zugangssicherung zugänglichen Kommunikationsform, z.B. einem Chatraum.

Mitglieder können so auch in elektronischer Form ihre Rechte wahrnehmen und ihre Stimme abgegeben. Die Mitgliederversammlung ist auch dann einzuberufen, wenn 40% der Mitglieder dies verlangen.

In der Tagesordnung müssen: A. Die Erstattung des Jahresberichtes, B. Die Entlastung des Präsidiums (Vorstand), und C. (soweit erforderlich) Wahlen, vorgesehen sein. Beachtung findet §10. Anträge zur Mitgliederversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorstand in Textform einzureichen. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit, Statutenänderungen auch bezüglich Vereinssitz, Satzungszweck und Auflösung werden mit 2/3 Stimmen der real (körperlich) und/oder virtuell (online) erschienenen Stimmberechtigten gefasst. Bei Stimmengleichheit (Patt-Situation) in Mitgliederversammlung, Präsidium oder Senat erhält der jeweilige Versammlungsleiter eine Zweitstimme. Die Leitung obliegt dem Präsidenten oder im Sinne des §10 einem Vizepräsidenten.

Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen, das vom Präsidenten und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Wurde der Vorgang elektronisch protokolliert, so sind Form und Richtigkeit des elektronischen Protokolls vom Präsidenten und dem Schriftführer in einem schriftlichen Protokoll festzuhalten. Dieses ist von Beiden zu unterzeichnen.

§ 15 Rechnungsprüfer

Bei Mitgliedschaft wird gerne die Satzung  im Original mit weiteren Ausführungen ausgegeben.

§ 16 Beitragsverwendung

Bei Mitgliedschaft wird gerne die Satzung  im Original mit weiteren Ausführungen ausgegeben.

§ 17 Schlussbestimmung

Bei Mitgliedschaft wird gerne die Satzung  im Original mit weiteren Ausführungen ausgegeben.

Waldstetten, den 11.05.2022